Bankrecht



Rechtsanwältin Steden berät und vertritt Unternehmen, deren Inhaber und Leitungsorgane sowie Privatpersonen in allen Fragen des Bankrechts. Die Beziehungen zwischen Kunde und Bank sind vielfältig. Hierzu zählen u.a. die unterschiedlichen Vertragsverhältnisse, die Bestellung von Kreditsicherheiten sowie Kündigungsrechte und die (zwangsweise) Verwertung von gestellten Sicherheiten, z. B. die Verwertung der als Sicherheit bestellten Immobilie im Wege der Zwangsversteigerung.

Ihre Mandanten schätzen ihre besondere Erfahrung auf diesem Gebiet. Als gelernte Bankkauffrau, langjährige Syndikusanwältin einer regionalen Bank, aber auch aus mehrjähriger Tätigkeit als Rechtsanwältin in Essen, Gelsenkirchen und Meschede hat sie beide Seiten kennengelernt und kann Ihren Fall immer aus der Sicht beider Beteiligten beurteilen.

Der Fachanwaltskurs „Bank- und Kapitalmarktrecht“ rundet die fachliche Qualifikation ab.